Wie die Länder die Kommunen und Kreise zur Bargeldabschaffung drängen

Aus Anlass der Proteste gegen die Bargeldabschaffung in einem hessischen Amt wurde deutlich, wie die Kommunen und Landkreise von oben systematisch zur Bargeldabschaffung gedrängt werden.

Der hessische Landkreis Marburg-Biedenkopf hat in der Führerschein- und Zulassungsstelle in Biedenkopf das gesetzliche Zahlungsmittel abgeschafft. Die kleine Erleichterung für die Bürokraten wird erkauft mit zusätzlichem Aufwand und Einschränkungen für Bürger und Unternehmen. Deshalb schlug die Ankündigung dieser Regelung einem Zeitungsbericht zufolge in den Sozialen Medien hohe Wellen.

Besonders verärgert sind die Autohändler. Denn deren Mitarbeiter müssen häufig auf die Zulassungsstelle und können dort nun nicht mehr mit Bargeld bezahlen, das der Arbeitgeber ihnen mitgibt. Stattdessen müssen sie entweder private Karten oder Konten benutzen und später umständlich abrechnen. Oder der Autohändler muss mit zusätzlichen Kosten und zusätzlichem Aufwand Unternehmens-Bezahlkarten anschaffen und verwalten, die er den Mitarbeitern mitgeben kann.

Die Kommunalaufsicht machte in ihrer Reaktion auf die Proteste deutlich, dass die Verdrängung des Bargelds auf den Ämtern von oben per Verordnung gewünscht ist und gefordert wird. Das Regierungspräsidium Gießen wies darauf hin, dass in Paragraf 12 Absatz 1 der Gemeindekassenverordnung (GemKVO) des Landes vorgegeben werde, dass die Zahlungsvorgänge möglichst nicht in bar abgewickelt werden sollen. Das Hessische Innenministeriums bestätigte, dass die Kommunen aus Sicherheitsgründen jede Möglichkeit wahrnehmen sollen, „auf den unbaren Zahlungsverkehr hinzuwirken.“

Ähnliche Verordnungen gibt es in anderen Bundesländern. Das macht deutlich, dass die fast überall um sich greifende Bargeldverweigerung durch öffentliche Stellen keine zufällige Häufung von unabhängig voneinander getroffenen Entscheidungen ist, sondern System hat. Daraus ergibt sich für diejenigen Parteien, die (wirklich) zum Erhalt des Bargelds beitragen wollen und für Pro-Bargeld-Aktivisten die Forderung, derartige Vorgaben aus den Landesverordnungen zu entfernen. Stattdessen sollte auf Bundesebene oder ersatzweise auf Landesebene per Gesetz oder Verordnung vorgeschrieben werden, dass öffentliche Stellen und Beauftragte der öffentlichen Hand – zum Beispiel im Nahverkehr – in aller Regel das gesetzliche Zahlungsmittel anzunehmen haben.

Die Faktenbasis für die Sicherheitsbedenken gegen Barkassen ist äußerst dünn. Nach Auskunft des hessischen Innenministeriums gab es in den fünf Jahren von 2020 bis 2024 nur sieben Raubstraftaten in hessischen Amtsgebäuden, Rathäusern und sonstigen Verwaltungseinrichtungen. Sechs von diesen wurden aufgeklärt. Dabei ist zu beachten, dass die Definition wesentlich mehr als die mit Bar-Kassen zusammenhängenden Fälle einschließt. Zum einen sind Straftaten in jeglicher Verwaltungseinrichtung umfasst, auch in solchen ohne Publikumsverkehr und solchen ohne Bar-Kassen. Zum anderen sind auch Raube erfasst, die nicht auf öffentliche Bar-Kassen abzielten, sondern sich gegen Besucher der Einrichtungen richteten. Trotzdem gab es wenig mehr als einen Fall pro Jahr in ganz Hessen.

Diebstähle von Bargeld wurden 118 registriert, bei der gleichen weiten Abgrenzung wie oben beschrieben. Wenn also auf einem Landratsamt eine Geldbörse wegkam, dann wurde das mitgezählt. Gestohlen wurde dabei insgesamt ein „hoher fünfstelliger Betrag“ in fünf Jahren.

Fazit

Eine halbwegs passgenaue</strong> Erhebung der Gefahr, die von Bar-Kassen in Ämtern ausgeht, gibt es in Hessen nicht. Die vorhandenen statistischen Zahlen lassen aber den Schluss zu, dass die Landesregierung wegen eines finanziellen Schadens von insgesamt höchstens 10.000 bis 20.000 Euro pro Jahr (wahrscheinlich erheblich weniger), Kommunen und Kreise drängt, die Bargeldnutzung auf den Ämtern so weit wie möglich zurückzudrängen. Das wiederum lässt den Schluss zu, dass die Sicherheit ein bloß vorgeschobenes Argument für die angestrebte Bargeldbeseitigung ist.

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