Die Hamburgische Bürgerschaft hat bargeldfreundliche Eingaben von Bürgern aufgegriffen und den Senat zum Handeln aufgefordert. Stein des Anstoßes war die Ansage bei der Terminvergabe für das Einwohnermeldewesen durch den Hamburg Service:
„Bitte beachten Sie, dass wir in unseren Standorten vermehrt auf bargeldlose Zahlung (Kartenzahlung) umsteigen und eine Zahlungsmöglichkeit mit Bargeld nicht garantieren können.“
Am 5. Mai nahm die Bürgerschaft die Empfehlung des Eingabeausschusses an, den Bürgerprotest dem Senat zur Berücksichtigung zuzuweisen. Der Senat ist nicht verpflichtet, diesem Wunsch nachzukommen, soll aber dem Eingabeausschuss Bericht erstatten, was er veranlasst hat.
Der Senat hatte auf Anfrage des Eingabeausschusses geantwortet, nur ein genereller Barzahlungsausschluss sei unzulässig. Es sei aber an manchen Standorten weiterhin möglich, bar zu bezahlen. Der Bürgerschaft schien es aber rechtlich fragwürdig und auf jeden Fall bürgerunfreundlich, dass die Bürger zum Zeitpunkt der Terminvergabe nicht erfahren, ob Barzahlung am betreffenden Standort möglich ist. Dies zu beheben trug die Bürgerschaft dem Senat auf.
