EU-Rat für Verbot von „Kein‑Bargeld“-Schildern an der Ladentür

Im Gegensatz zu EU-Kommission und EU-Parlament will der EU-Rat Händlern und Dienstleistern verbieten, mit einem „Kein-Bargeld“-Schild einseitig die Annahme von Bargeld in ihren Läden und Lokalen auszuschließen. Das geht aus dem Gesetzentwurf hervor, den der Rat am 19. Dezember veröffentlicht hat.

Die Verordnungsentwürfe der EU-Kommission zum digitalen Euro und zum Bargeld von 2023 sehen ein Verbot der einseitigen Ablehnung nur für den digitalen Euro vor, nicht für Euro-Bargeld. In der Stellungnahme des Berichterstatters des EU-Parlaments zur Bargeldverordnung wird diese Benachteiligung des Bargelds bestätigt.

Der EU-Rat dagegen will lediglich Schilder erlauben, die eine Präferenz für digitales Bezahlen ausdrücken, nicht aber den einseitigen Ausschluss von Bargeld. Das wäre eine wichtige Verbesserung für die Aussichten auf Erhalt der Barzahlungsoption für die Bürger. Allerdings sieht auch der EU-Rat hiervon für das Bargeld sehr problematische Ausnahmen vor.

Bei Nutzung von Automaten soll nicht vorgeschrieben sein, dass diese Bargeld annehmen müssen. Das ist heute schon ein Problem im Nahverkehr, wo immer öfter Fahrkartenautomaten eingesetzt werden, die kein Bargeld annehmen. Gerade im öffentlichen Nahverkehr ist die Annahmeverpflichtung besonders wichtig, weil Bürger hier in aller Regel keine Möglichkeit haben, auf andere Anbieter auszuweichen und es um eine Leistung der Daseinsvorsorge geht. Im Einzelhandel kann sich die Ausnahme für Automaten zu einem größeren Problem auswachsen, wenn die Verbreitung von automatischen Kassen und von Läden gänzlich ohne Kassenpersonal weiter zunimmt. Dienstleister könnten sich um die Annahmepflicht für Bargeld drücken, indem sie Kunden aufgeben, an Automaten zu bezahlen.

Staatliche Einrichtungen sollen auch im Entwurf des Rates weiterhin das Recht haben, Bargeld abzulehnen, wenn das (angeblich) im öffentlichen Interesse und verhältnismäßig ist und es für Menschen ohne Konto eine Ausnahme gibt.