Ettenheim gibt Widerstand gegen Bürgerbegehren auf und setzt Vorschlag um

Der Gemeinderat der badischen Kleinstadt Ettenheim hat am 30.6. ein Konzept „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ verabschiedet. Es präsentiert „Analoge und digitale Zugangswege als gleichwertige Alternativen“. Was ziemlich unspektakulär klingt, ist das Ergebnis einer Initiative, die per Bürgerbegehren erreichen wollte, dass ein solches Konzept mit Bürgerbeteiligung erstellt wird. Die Initiative war vom Bürgermeister lange entschieden bekämpft worden. Mit Rückendeckung des Landkreises hatte er das Bürgerbegehren, für das die Initiatoren die notwendigen Unterschriften gesammelt hatten, formal als unzulässig bezeichnet und inhaltlich gegenüber der Presse als unnötig und frivol abqualifiziert, weil es der Gemeinde unnötige Kosten verursache. In der offiziellen Stellungnahme scheint der Widerwille ebenfalls deutlich durch. Die Initiative „auch digital statt nur digital“ nahm ebenfalls mehrmals öffentlich Stellung.

So recht glaubte der Bürgermeister aber wohl selbst nicht, dass die Art wie die Stadtverwaltung den Bürgern gegenübertritt ein reine Sache der internen Verwaltungsorganisation sei, zu der man per Bürgerbegehren keine Vorgaben machen kann. Und so ließ er seine Verwaltung, unter eher minimalistischer Beteiligung der Bürger und des Stadtrats, das verlangte Konzept ausarbeiten und im Stadtrat beschließen.

Inhaltlich nimmt das Konzept einen Teil der Anliegen der Initiatoren auf. Schon in der Präambel heißt es, es sei:

„Aufgabe einer Kommune, allen Bürgerinnen und Bürgern einen gleichberechtigten Zugang zu ihren Dienstleistungen zu ermöglichen; unabhängig von Alter, technischen Kenntnissen, persönlichen Lebensumständen oder individuellen Präferenzen. Niemand wird aufgrund der Wahl seines Zahlungs- oder Zugangswegs diskriminiert. Digitale Angebote ergänzen und verbessern daher den Bürgerservice, sie werden jedoch nicht zu einer ausschließlichen Zugangsvoraussetzung. Analoge Zahlungs- und Zugangswege bleiben dauerhaft als gleichwertige Alternative erhalten.“

Das ist zwar keine einklagbare Selbstbindung. Aber es gibt denen, die sich gegen digitalen Ausschluss und digitale Abschottung gegen die Bürger wehren, doch kräftige Argumente an die Hand, wenn eine einschlägige Entscheidung im Gemeinderat wieder einmal ansteht.

Wie von der Initiative gefordert, sichert das Konzept zu, dass neben digitalen Kommunikations- und Zugangswegen zur Gemeinde auch die persönliche Vorsprache, telefonischer Kontakt und Terminvergabe und briefliche Kommunikation für alle wesentlichen Anliegen erhalten bleiben.

Zum Erhalt der Barzahlungsoption wurde kunstvoll formuliert:

„Bürgerinnen und Bürger sollen für städtischen Einrichtungen und
Veranstaltungen bar und unbar bezahlen können. Bargeld bleibt als Zahlungsmittel erhalten.“

Statt „in“ oder „bei“ städtischen Einrichtungen und Veranstaltungen steht „für“. Das soll die Option erhalten, dass man nur an einem anderen als dem Leistungsort mit Bargeld bezahlen kann, wie das im Schwimmbad des Ortes eingeführt wurde. Dort kann man nur noch digital bezahlen. Wer bar zahlen will, muss vorab im Bürgeramt Eintrittskarten kaufen. Das war ein Auslöser für das Bürgerbegehren. Auch das Jugendforum der Stadt blitzte mit seinem Antrag ein, Barzahlung am Schwimmbad wieder zu ermöglichen.

Die Initiatoren hatten zuvor schon mit einem anderen Bürgerbegehren Erfolg gehabt. Nachdem sie die nötigen Unterschriften gesammelt hatten, hatte die Gemeindeverwaltung ihren Widerstand aufgegeben und beschlossen, dass die amtlichen Bekanntmachungen dauerhaft in gedruckter Form und nicht ausschließlich digital veröffentlicht werden sollen.

Die Initiative gibt bei Bedarf gern Tipps für Bürger, die in anderen Gemeinden ähnliches auf die Beine stellen wollen. Auf der Website der Initiative finden sich ausführliche Informationen über Hintergründe und Begründungen der Bürgerbegehren und ein Pressespiegel. Zu bedenken ist dabei, dass sich die Regeln für kommunale Volksbegehren von Bundesland zu Bundesland stark unterscheiden.

Kontaktaufnahme ist möglich über https://ettenheim.life/.

Die bundeslandspezifische Beratung von Mehr Demokratie e.V. findet man unter https://www.mehr-demokratie.de/beratung/buergerbegehren