In einer Bundestagsdebatte über digitalen Verbraucherschutz am 4. Juli wurde die Bahn dafür kritisiert, dass sie die BahnCard seit einem Monat nur noch für das Smartphone ausgibt.

Die Union hatte die Regierung zuvor in einem Antrag aufgefordert, dafür zu sorgen, dass das rückgängig gemacht wird. Während der grüne Bundestagsabgeordnete und Bahn-Aufsichtsrat Stefan Gelbhaar das Vorgehen der Bahn verteidigt und Staatssekretärin für Digitales und Verkehr und Bahn-Aufsichtsrätin Susanne Henckel behauptet, man sei da machtlos, spricht Nadine Heselhaus, Sprecherin der SPD für Verbraucherschutz, Klartext in Sachen Verantwortung. Dass der Bund dem Vorstand seiner 100prozentigen Tochter nicht sagen kann, dass er das mit dem antiliberalen und diskriminierenden Smartphone- und Digitalzwang sein lassen soll, liege daran, dass die FDP das nicht wolle.

Das ist auch kein Wunder, darf man doch getrost davon ausgehen, dass es FDP-Minister Wissing ist, von dem das ausgeht. Dass der Digitalzwang willkürlich ist und keinen geschäftspolitischen Zwecken dient, zeigt u.a. das Beispiel Deutschlandticket. Dort kann man zwar weiterhin eine Abo-Bestätigung mit QR-Code auf Papier ausdrucken. Darauf steht aber ausdrücklich in rot, dass dieser Papierausdruck nicht als Fahrschein zu akzeptieren ist. Die Kontrolleure könnten den QR-Code genauso vom Papier auslesen wie vom Smartphone. Aber sie dürfen es nicht.

Habecks Mann an der Spitze der Bundesnetzagentur, der ehemalige Grünen-Politiker und Verbraucherschützer (!) Klaus Müller, wäre auch zuständig dafür, die Verbraucher vor dem Smartphone- und Digitalzwang zu schützen, den die Deutsche Bahn ausübt. Er tut es nicht. Das letzte Wort ist aber noch nicht gesprochen. Die Bundesnetzagentur versucht zwar, Beschwerden über das Bahngebaren auszusitzen. Aber ein Beschwerdeführer lässt nicht locker und will notfalls den Rechtsweg beschreiten, wenn er keine Antwort bekommt. Konkret geht es in seinem Fall darum, dass die Bahn für den Verkauf eines Sparpreistickets am Schalter eine Mailadresse oder eine Handynummer von ihm verlangt, was er für nicht datenschutzkonform und altersdiskriminierend hält. Schließlich würde zur Vermeidung des Weiterverkaufs genügen, einen Namen auf dem Ticket einzutragen. Selbst ein Vorname würde genügen.

Heselhaus ruft zu öffentlichem Druck auf die Bahn auf, der etwas bewirken könne. Dem ist hinzuzufügen, dass Druck auf die FDP, die SPD und die Grünen wahrscheinlich noch eher etwas bewirken kann. Ein Leser berichtet, dass er sich bei Ausstellung der neuen digitalen BahnCard im Rahmen seines Abos brieflich bei der Bahn über den Wegfall der Chipkarte beschwert und sein Abo aus diesem Grund fristlos gekündigt hat. Die Möglichkeit, einen Papierausdruck herunterzuladen und vorzuzeigen, solange er leserlich bleibt, sei kein ausreichender Ersatz für die Chipkarte. Die Bahn akzeptierte seine Kündigung.