Zum Start des Schuljahrs 2025/26 sind in mindestens fünf deutschen Bundesländern neue oder verschärfte Regeln gegen die Nutzung von Smartphones und zum Teil anderen digitalen Geräten in der Schulzeit und im Unterricht in Kraft getreten. Dies ist der Fall in Brandenburg, Bremen, Hessen, Schleswig-Holstein und Thüringen. In Sachsen gilt seit Februar 2026 ein Handyverbot in Grundschulen. In Ländern ohne solche Regeln, können Schulden eigenständig darüber entscheiden, ob und in welcher Weise digitale Geräte auf dem Schulgelände und im Unterricht verwendet werden dürfen oder müssen. Baden-Württemberg hat die Schulen im Dezember 2025 verpflichtet, entsprechende Schulordnungen zu beschließen und dabei Handyverbote ausdrücklich erlaubt. Bayern, Thüringen und Saarland haben schon länger ein Handyverbot an Grundschulen.