Digitalzwang bei Energiepauschale für Studenten war unrechtmäßig

Das Verwaltungsgericht Köln hat geurteilt, dass es unrechtmäßig war, die Anfang 2023 verkündete Energiepreispauschale für Studenten von der Nutzung digitaler Systeme abhängig zu machen. Die 200 Euro waren einem Studenten vreweigert worden, weil er sich weigerte eine Registrierung für die Bund-ID zusätzlich zu seinem Antrag zu tätigen. Der klagende Student hatte alle erforderlichen Nachweise auf analogem Weg eingereicht.

Zuständig für die Bewilligung waren die Länder. Im Energiepreis-Pauschale-Gesetz (EPPSG) gab es jedoch keine Ermächtigung für diese, die Auszahlung von einer Bund-ID abhängig zu machen. Einschlägig blieb daher das allgemeine Verwaltungsverfahrensrecht.

Unter dem Vorwand, der von Pandemiemaßnahmen gebeutelten Kulturszene zu helfen, lobte die Ampel-Regierung im Juni 2023 auch noch einen digitalen Kulturgutschein von 200 Euro für alle aus, die in diesem Jahr 18 wurden. Auch das nutzte sie, um die Online-Ausweisfunktion, die bis dahin eine kümmerliche Existenz führte, zur Bedingung zu machen und so Nachfrage zu schaffen.