Österreichischer Senioren­rat fordert Recht auf analoges Leben

Der Österreichische Seniorenrat, die gesetzlich anerkannte Interessenvertretung der Betagten, hat die Regierung in Wien aufgefordert, das Recht auf ein analoges Leben gesetzlich zu verankern. Der Verband will sichergestellt sehen, dass staatliche Leistungen, Förderungen und Dienstleistungen der Daseinsvorsorge auf nicht-digitalem Weg zugänglich bleiben.

Dieses gesetzliche Recht soll nicht nur für den Staat selbst, sondern auch für Unternehmen mit staatlicher Beteiligung wie z.B. die Post oder die ÖBB und für Unternehmen zur Daseinsvorsorge wie Banken und Versicherungen gelten.

Immer mehr Behördenwege, Förderanträge und Dienstleistungen könnten nur noch online erledigt werden, beklagt der Verband. Für viele ältere Menschen, Menschen mit Behinderungen, Personen mit geringem Einkommen oder fehlenden digitalen Kompetenzen bedeute dies eine erhebliche Hürde bis hin zum faktischen Ausschluss von Leistungen, auf die sie Anspruch haben.

Seniorenratspräsidentin Ingrid Korosec verewies auf ein aktuelles Gutachten im Auftrag des Pensionistenverbands, der dem Seniorenrat angehört. Danach ist es gleichheitswidrig und diskriminierend, ausschließlich digitale Möglichkeiten für Förderungen oder staatliche Leistungen anzubieten.

„Wer Digitalisierung nutzt, um analoge Zugänge abzubauen oder gar zu verunmöglichen, betreibt moderne Ausgrenzung mit Effizienzanstrich“, heißt es in der Pressemitteilung des Verbands. Digitalisierung müsse das Leben erleichtern – nicht neue Hürden schaffen. Der Seniorenrat warnt vor einer zunehmenden digitalen Spaltung der Gesellschaft. Wer auf analoge Zugänge angewiesen ist, dürfe nicht benachteiligt werden.

Zentrale Forderungen des Seniorenrats sind:

  • Gesetzliche Verankerung eines Rechts auf analoge Alternativen
  • Analoge Zugänge zu allen staatlichen Leistungen und Förderungen
  • Persönliche, telefonische und schriftliche Kontaktmöglichkeiten
  • Keine Nachteile oder Mehrkosten bei Nutzung analoger Angebote
  • Ausweitung der Verpflichtung auf Unternehmen, die öffentliche Aufgaben im Auftrag des Staates erfüllen
  • Schutz vor Diskriminierung aufgrund fehlender digitaler Kompetenzen
  • Einrichtung von Beschwerdestellen gegen Digitalzwang
  • Ausbau freiwilliger Digitalbildungsangebote ohne Verpflichtung zur digitalen Nutzung
    Wahlfreiheit statt Digitalzwang