In der badischen Kleinstadt Ettenheim wollte die Gemeindeverwaltung sich die grundsätzliche Erlaubnis holen, amtliche Informationen nur noch digital veröffentlichen zu müssen. Außerdem wurde die Möglichkeit zur Barzahlung im örtlichen Schwimmbad abgeschafft. Daraufhin schlossen sich einige Ettenheimer zusammen, um zu erreichen, dass Bürger, die auf traditionellen, analogen Umgang miteinander angewiesen sind oder darauf Wert legen, auch weiterhin Respekt erfahren und sich nicht diskriminiert fühlen. dass das Bargeld den Bürgern, der Stadt und der Wirtschaft weiterhin als krisenfestes, selbstbestimmt nutzbares und die Privatsphäre wahrendes Zahlungsmittel erhalten bleibt.
Da die Stadtverwaltung auf Proteste nicht reagierte, sammelten die Initiatoren nach Beratung unter anderem durch Mehr Demokratie e.V. Unterschriften für ein Bürgerbegehren zum ersten Anliegen bezüglich der amtlichen Informationen. Es gelang ihnen, die erforderliche Anzahl Unterschriften zu sammeln. Daraufhin lenkte die Verwaltung ein. Auf ihren Vorschlag hin beschloss der Gemeinderat am 19. Mai, auf die Forderung der Initiative einzugehen und die amtlichen Informationen weiterhin auch gedruckt zu veröffentlichen.
Der Bürgermeister begründete das mit den angeblich hohen Kosten eines Bürgerentscheids, die nach seiner Ansicht aufgrund einer geringen Bedeutung des Anliegens nicht gerechtfertigt seien.
Das zweite Bürgerbegehren folgt einem ganz anderen Ansatz. Roman Krais, der Kopf hinter der Initiative, erklärt die Philosophie so:
„Es passiert ein Skandal, die Menschen wehren sich und manchmal haben sie Erfolg. Es soll aber anders sein: Die Bürger einigen sich, wie sie leben wollen, und passen die Regeln daran an.“
Die Fragestellung für das zweite Bürgerbegehren „Zahlungsvielfalt und Bürgernähe“ lautet deshalb:
„Sind Sie dafür, dass die Stadt Ettenheim ein Konzept Zahlungsvielfalt und Bürgernähe erarbeitet, das neben besseren digitalen Angeboten analoge Zugangswege für Bürgerinnen und Bürger dauerhaft als gleichwertige Alternativen vorsieht, einschließlich telefonischer
Terminvergabe, persönlicher Vorsprache, schriftlicher Kommunikation auf Papier und Nutzung von Bargeld als Zahlungsmittel?“
Die Unterschriften für dieses Bürgerbegehren hat die Initiative am 26. Mai eingereicht. Die Verwaltung will es für unzulässig erklären. Der Bürgermeister stellt sich auf den Standpunkt, der Auftrag, ein Konzept zu erstellen, das Bargeldzahlungen und den Erhalt nichtdigitaler Kontaktmöglichkeiten mit Ämtern für die Bürger vorsieht, sei eine Frage der inneren Verwaltungsorganisation. Das Kommunalamt des Ortenau-Kreises als Aufsichtsbehörde hat in einer ersten öffentlichen Stellungnahme die Position der Stadtverwaltung gestützt. Es sieht daher danach aus, als bleibe der Initiative nur der teure Klageweg vor ein Verwaltungsgericht.
Roman Krais erklärt dazu:
„Es wird behauptet: Ob Menschen ihre Stadt künftig noch persönlich, telefonisch, schriftlich auf Papier oder mit Bargeld erreichen können, sei keine Frage für die Bürgerschaft. Nicht einmal zwingend für den Gemeinderat. Sondern eine Verwaltungsfrage. Das kann nicht richtig sein. Es geht hier nicht um Dienstpläne im Rathaus. Es geht nicht um interne Aktenwege. Es geht nicht um Softwaredetails. Es geht darum, ob Bürgerinnen und Bürger ohne Smartphone, App, Onlinekonto oder digitale Zahlungsmittel weiterhin gleichwertigen Zugang zu städtischen Leistungen haben.“
Mehr Demokratie e.V., ist gleicher Meinung, weil der Gemeinderat jederzeit die Verwaltung beauftragen könne, ein derartiges Konzept zu erarbeiten und ihm zur Beschlussfassung vorzulegen. Die Thematik sei auch keine Frage der„internen Verwaltungsorganisation, weil es sich um eine kommunalpolitische Grundsatzentscheidung handle, die überwiegend Außenwirkung gegenüber der Bürger schaft entfalte.
Es geht auch anders
Nicht alle Bürgermeister sind Bürgerbegehren gegenüber so feindselig eingestellt wie der in Ettenheim. Im benachbarten Kappel-Grafenhausen läuft gerade auch ein Bürgerbegehren. Der dortige Bürgermeister informierte im Verkündigungsblatt (S. 3) von Kappel-Grafenhausen über das Bürgerbegehren und schloss mit einem Loblied auf die Demokratie:
„Für den Fall eines Bürgerentscheids ergeht bereits jetzt der ausdrückliche Appell an alle Wahlberechtigten, von ihrem Stimmrecht Gebrauch zu machen. Wer in die Geschichte unseres Landes blickt, weiß: Das Recht auf demokratische Mitbestimmung war in Deutschland keineswegs selbstverständlich. Generationen haben dafür gekämpft. Es ist eine der kostbarsten Errungenschaften unserer Gesellschaft – und zugleich eine Verantwortung, die jede und jeder Einzelne trägt.“
Unterstützer gesucht – Tipps erhältlich
Wer die Initiative tätig unterstützen will ist willkommen. Besonders gern gesehen wäre Untersützung von einem Verwaltungsjuristen und ein IT-Experten, der sich mit Signaturverfahren auskennt.
Die Initiative gibt bei Bedarf gern Tipps für Bürger, die in anderen Gemeinden ähnliches auf die Beine stellen wollen. Auf der Website der Initiative finden sich ausführliche Informationen über Hintergründe und Begründungen der Bürgerbegehren und ein Pressespiegel. Zu bedenken ist dabei, dass sich die Regeln für kommunale Volksbegehren von Bundesland zu Bundesland stark unterscheiden.
Kontaktaufnahme ist möglich über https://ettenheim.life/.
Die bundeslandspezifische Beratung von Mehr Demokratie e.V. findet man unter https://www.mehr-demokratie.de/beratung/buergerbegehren
Landesregierung will Bürgerbegehren erschweren
Die grün-schwarze baden-württembergische Landesregierung will Bürgerbegehren erschweren und einschränken. Im Koalitionsvertrag heißt es (Seite 19):
„Um die Handlungsfähigkeit der Kommunen bei wichtigen Bau- und Infrastrukturvorhaben sicherzustellen, regeln wir die Quoren der Gemeindeordnung für Bürgerbegehren bzw. Bürgerentscheide, wie sie vor der Novellierung in der Legislaturperiode bestanden. Weiter nehmen wir verfahrenseinleitende Beschlüsse von Bauleitplänen aus dem Katalog möglicher Gegenstände aus, soweit eine Dialogische Bürgerbeteiligung gemäß Dialogische-Bürgerbeteiligungs-Gesetz durchgeführt wurde.“
Mehr Demokratie e.V. kritisiert diese Pläne scharf und hat ausgerechnet, dass nach diesen Regeln 40% der bisherigen Bürgerbegehren vereitelt worden wären.
