Brief an die Mitglieder des für Bargeld zuständigen EU-Ausschusses

Der Bargeld-Aktivist und Initiator einer Pro-Bargeld-Petition, Hansjörg Stützle, und seine Unterstützer haben an alle Mitglieder des EU-Wirtschafts und Währungsausschusses einen Brief geschickt. Darin drängen sie die Parlamentarier, die derzeit an einer EU-Bargeldverordnung arbeiten, sich den besseren Schutz der Interessen von Barzahlern nicht wegverhandeln lassen und diesen an verschiedenen Stellen noch ausbauen. Dies betrifft insbesondere die Möglichkeit, im öffentlichen Verkehr bar zu bezahlen und anonym unterwegs zu sein.

Wir dokumentieren den Brief, der sehr gut verständlich darlegt, worum es geht und was auf dem Spiel steht:

„Sehr geehrter Herr Abgeordneter bzw. Sehr geehrte Frau Abgeordnete,

ich wende mich heute als Initiator der Petition für den europaweiten Schutz des Bargelds direkt an Sie. Engagierte Menschen haben in Deutschland bei Wind und Wetter Unterschriften gesammelt. 340.000 Unterstützer, darunter prominente Personen wie der Ex-Bundesbank-Vizepräsident Prof. Franz-Christoph Zeitler, haben sich der Initiative angeschlossen. Sie alle wollen, dass Bargeld entgegen dem Trend bei privaten Anbietern, Behörden und Verkehrsbetrieben akzeptiert bleibt.

Wir beobachten die Diskussion im ECON-Ausschuss seit langem. Der Bericht von Fernan-
do Navarrete vom 3. November 2025 (Aktenzeichen PE-778.137) geht, was die Akzeptanz
von Bargeld im Privatsektor betrifft, in die richtige Richtung. Auch die Vorschläge des
Ministerrats vom 17. Dezember 2025 (Aktenzeichen 16697/25) würden dahingehend
Verbesserungen bringen.

Allerdings machen wir uns große Sorgen: Die Bargeld-Annahmepflicht bei staatlichen Stel-
len und im öffentlichen Verkehr erhält zu wenig Raum. Das widerspricht dem Anliegen
der Europäischen Zentralbank. Sie fordert die zwingende Akzeptanz von Bargeld durch
private Anbieter, aber ganz „besonders im Verkehrsbereich und bei anderen öffentlichen
Dienstleistungen“. Piero Cipollone, Mitglied des Direktoriums der EZB, schrieb
am 4. August 2025 zurecht:

„Öffentliche Verkehrsbetriebe sollten der inklusiven Teilhabe Vorrang geben
und praxistaugliche Barzahlungsmöglichkeiten aufrechterhalten.“


Um solche Worte scheren sich Nahverkehrsbetriebe in Deutschland und in vielen anderen
Ländern wenig. Sie schaffen reihenweise das Bargeld ab und schließen damit Menschen
von der öffentlichen Teilhabe aus. Kinder, Behinderte, Personen ohne Bankkonto sowie
Bürger, die Bargeld schätzen oder wenig digitalaffin sind, werden stehen gelassen
und abgehängt.

Das ist Unrecht. Die Verkehrsbetriebe in Deutschland aber fühlen sich im Recht.
Der nationale Gesetzgeber erteilte ihnen erst 2021 die Erlaubnis, Barzahler am Ort
des Fahrtantritts zurückzuweisen.

Sehr geehrter Herr Abgeordneter, das EU-Parlament sollte sich nicht dem Vorwurf ausset-
zen, eine Verletzung der EU-Grundrechtecharta zuzulassen. Es liegt in Ihrer Verantwor-
tung als ECON-Mitglied, die Verordnung nachzuschärfen und ausdrücklich darin hervorzu-
heben, dass Verkehrsbetriebe, staatliche Ämter und andere öffentliche Dienstleister
Barzahlungen akzeptieren. Nur dann endet in Deutschland und in anderen Ländern
die diskriminierende Praxis, Barzahler auszuschließen. Bis dato aber hebt Erwägungs-
grund 4 des Entwurfs zur Bargeld-Verordnung sogar hervor, dass Mitgliedstaaten im (nicht
unionsrechtlich geregelten) Einzelfall Ausnahmen vom Grundsatz der Annahmepflicht
verordnen können.

Wir finden es irritierend, dass die Akzeptanz in der öffentlichen Daseinsvorsorge über-
haupt diskutiert werden muss. Man stelle sich vor, der digitale Euro würde von den Grund-
versorgern abgelehnt – er hätte keine Chance, sich als Zahlungsmittel zu etablieren.
Der Ministerrat hat es dennoch verpasst, die Akzeptanz durch Behörden und Verkehrsbe-
triebe in der Verordnung klar festzuschreiben. Stattdessen sieht er eine Ausnahme
für den Fahrscheinautomatenverkauf vor, die dann gleich EU-weit gelten würde.
Die Bevölkerung gewinnt so den Eindruck, einige Regierungen wollten das Bargeld
nur übergangsweise schützen und glaubten nicht an seinen dauerhaften Erhalt. Dabei
lautet die Zielvorgabe von EZB-Präsidentin Christine Lagarde anders: Der digitale Euro,
sagte sie, werde „das Bargeld selbstverständlich nicht ersetzen“, sondern „ergänzen“.

Denken Sie an die Vorbildfunktion des Staates. Niemals darf der Staat sein eigenes Geld
ablehnen und damit das Bargeld als Zahlungssystem und das Vertrauen in die gemeinsa-
me Währung schwächen. Der Staat muss stattdessen die Nutzerbasis des gesetzlichen
Zahlungsmittels stärken, damit Banknoten und Münzen und die damit verbundene Infra-
struktur dauerhaft erhalten bleiben.

Ich bitte Sie daher im Namen der 340.000 Menschen, die unsere Bargeldpetition unter-
zeichnet haben, dafür zu sorgen, dass nicht nur private Anbieter, sondern genauso Behör-
den und Verkehrsbetriebe ohne Hürden Bargeld akzeptieren.

Mit freundlichen Grüßen vom Bodensee


Hansjörg Stützle

PS: Wir haben uns mehrfach und erfolglos an die Vorsitzende Ihres Ausschusses, Aurore
Lalucq, gewandt. Gerne hätten wir Ihnen und Ihren Kollegen die Unterschriften nämlich
persönlich überreicht und das Anliegen unserer Petition bei der verantwortlichen Stelle,
dem Währungsausschuss, vorgestellt. Erst Ende März erreichte uns ein Schreiben aus
dem ECON-Sekretariat, in dem wir gebeten wurden, die Initiative stattdessen beim Petiti-
onsausschuss einzureichen.

Nach unseren Informationen liegt die Bearbeitungszeit dort bei vielen Monaten, sodass
Sie vermutlich von Europas größter Petition für den Schutz des Bargelds vor Abschluss
des Gesetzgebungsverfahrens gar nichts mehr gehört hätten. Vor diesem Hintergrund
haben wir das Gefühl, dass das Anliegen hunderttausender Menschen vom Tisch
gewischt und nicht ernstgenommen wird. Das erschüttert unser Verständnis von demokra-
tischer Kultur.

Sehr gerne lassen wir uns aber eines Besseren belehren und kommen dafür auch nach
Brüssel oder Straßburg, um die Petition zu überreichen. Für das EU-Parlament ist es jetzt
an der Zeit, durch Taten, nicht durch Worte, zu beweisen, dass ihm das Bargeld ebenso
am Herzen liegt wie der Majorität der Menschen und dass der Schutz der Grundrechte
aller Bevölkerungsgruppen etwas zählt.“

Anhänge

13 Punkte zur Verbesserung der EU-Bargeld-Verordnung

Die Ungleichbehandlung des Bargelds gegenüber dem digitalen Euro