Zeitplan für die Verhandlungen zur EU-Bargeldverordnung

Die EU-Institutionen arbeiten derzeit an einer Verordnung, die den rechtlichen Status von Bargeld und die Versorgung mit Bargeld-Dienstleistungen regelt. Das geschieht parallel zu einer Verordnung über den geplanten digitalen Euro. Die EU-Kommission hat im Sommer 2023 ihren Entwurf vorgelegt, der EU-Ministerrat im Herbst 2025 den seinen. Im Wirtschafts- und Währungsausschuss des EU-Parlaments wird derzeit noch über Änderungen an einem Entwurf des Berichterstatters Fernando Navarrete verhandelt. Der weitere Zeitplan bis zur geplanten Verabschiedung der Verordnung sieht so aus:

  1. Voraussichtlich 5. Mai: 
    Die EU-Abgeordneten im Währungsausschuss (ECON) einigen sich über die Ausgestaltung der Bargeld-Verordnung.
  2. Voraussichtlich 21. Mai: 
    Das EU-Parlament stimmt über den Verordnungsvorschlag des Währungsausschusses ab.
  3. Ab 22. Mai: 
    Die EU-Kommission vermittelt in Triloggesprächen zwischen EU-Parlament und EU-Ministerrat, um Einigkeit zwischen beiden Kammern herzustellen über die Ausgestaltung der Verordnung.
  4. Voraussichtlich im Oktober: 
    Finale Abstimmung im EU-Parlament über den Kompromiss aus den Triloggesprächen.

Aktualisierung vom 22. April

Das Handelsblatt berichtete am 20. April, dass sich die Abstimmung im Währungsausschuss zur Verordnung über den digitalen Euro auf den 3. oder den 23. Juni verschieben dürfte. Das dürfte dann gleichermaßen auch für die Abstimmung zur Bargeldverordnung gelten. Der weitere Zeitplan würde sich entsprechend nach hinten verschieben.